31.05.2016 – Google gewinnt US-Rechtsstreit gegen Oracle wegen Implementierung von Java-Programmierschnittstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesbezirksgerichts für Nordkalifornien habe Google 37 Java-Programmierschnittstellen rechtmäßig im Google Betriebssystem Android implementiert und die Urheberrechte Oracles dabei nicht verletzt. Damit wies das Gericht mögliche Schadensersatzansprüche von Oracle gegen Google in Milliardenhöhe ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Oracle kündigte bereits die Anfechtung des Urteils vor einem US-Bundesberufungsgericht an.

Oracle ist Inhaberin der Urheberrechte an der Programmiersprache Java, zu der die streitgegenständlichen Schnittstellen gehören. Bereits im Mai 2014 hatte ein US-Berufungsgericht in der Sache entschieden, dass die 37 Programmierschnittstellen dem Urheberrecht Oracles unterliegen und damit auch den Lizenzbedingungen der Java Open Source Lizenzen. Die Frage, ob Googles Nutzung der APIs in Android dennoch ausnahmsweise nach dem so genannten „Fair-Use-Prinzip“- als angemessene Verwendung zulässig war, verwies es jedoch an das Bezirksgericht in Nordkalifornien zurück, das jetzt die „faire Nutzung“ der APIs durch Google bestätigte.

Google-Anwalt Robert Van Nest betonte die „vollkommen transformative“ Nutzung der Schnittstellen durch Google während der Oracle Anwalt Peter Bicks Google seinerseits „Diebstahl“ vorwarf. Er behauptete, Google habe 11.500 Codezeilen kopiert und direkt in Android verwendet. Die APIs seien das „Herz“ der Java-Plattform. Oracle sei durch das unautorisierte Kopieren von Google ein schwerer Schaden entstanden, weil das Java-Lizenzgeschäft seither maßgeblich eingebrochen sei. Jedenfalls das aktuell zuständige Gericht in Nordkalifornien teilte diese Auffassung nicht. Der endgültige Ausgang des Rechtsstreit erscheint indes offen und bleibt abzuwarten.

Oracles Anwältin kündigt in einem Blog-Beitrag bereits das Ende der GPL an, sollte das Urteil bestehen bleiben (arstechnica). Das Urteil rechtfertige die unautorisierte, kommerzielle, konkurrierende und schädigende Nutzung von Freier bzw. Open Source Software und definiere sie als “fair use“. Sollten die Gerichte dies billigen, würden Entwickler ihre Software zukünftig nicht mehr als Freie Software anbieten.

Auch wenn dieser Fall die US-Gerichte beschäftgt, sind die dahinter stehenden Rechtsfragen auch in Deutschland top-aktuell und hoch umstritten. Die Frage, wann für die mittelbare oder indirekte Nutzung von Software der Erwerb von Softwarelizenzen erforderlich ist, beschäftigt viele Anwender. Das gilt für Open Source Software und proprietäre Software, z.B. von SAP, gleichermaßen. JENTZSCH IT hat langjährige Erfahrung mit dem Thema indirekte Nutzung und berät Sie zu allen Aspekten dieser komplexen Rechtsfrage. Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch zum Thema. Nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.