Wir legen Wert auf lösungsorientiertes Arbeiten mit klarer Kostentransparenz. Je nach Fallgestaltung bieten wir Vereinbarungen auf Stundensatz- oder Tagessatzbasis an oder auch erfolgsbasierte Vergütungsmodelle. Wir bringen ein großes Verständnis für Ihre Interessen und die zu realisierenden Dienste mit und leisten unseren Beitrag für ein erfolgreiches und rechtssicheres Geschäftsmodell.

Aktuelles

08.01.201608.01.2016

Online-Streitbeilegung seit 9. Januar 2016 Pflicht

Aufgrund der EU-Verordnung 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) müssen Online-Händler, die mit Verbrauchern Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge abschließen, seit dem 9. Januar 2016 einen Link zu einer neuen Online-Streitbeilegungsplattform der EU auf ///MEHR

Für IT-Anwender

IT-Anwendern bieten wir eine umfassende Begleitung insbesondere bei der Verhandlung und dem Entwurf von Softwarelizenzverträgen und Pflegeverträgen, Projektverträgen und Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Darüber hinaus prüfen wir, ob die praktische Nutzung Ihrer IT-Lizenzen im Einklang mit bereits abgeschlossenen vertraglichen Regelungen steht und beraten Sie umfassend, zum Beispiel im Vorfeld und Verlauf eines Audits sowie bei Nachforderungen der Hersteller aus Software-Audits bzw. Vermessungen im SAP-Umfeld.

Zu unserem Beratungsangebot gehört auch die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Optimierung ihres Softwareportfolios, z.B. durch Vorschläge zur Verhandlungsführung, Möglichkeiten der Rekonfiguration des Portfolios, mögliche (Teil-) Kündigungen von Verträgen und Vertragskonsolidierungen.

Besuchen Sie hierzu unsere spezielle Lösung: 

Wir vertreten nicht die Anbieter großer Standardsoftwarelösungen (SAP, Oracle, Microsoft). Im Hinblick auf diese Standardsoftwarelösungen vertreten wir ausschließlich die Anwender.

Ablauf

Ein erstes telefonisches Erstberatungsgespräch ist für Sie immer kostenfrei. Kosten entstehen erst, nachdem wir diese ausdrücklich vereinbart haben.

Oft ist es sinnvoll, im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder Kick-Off Workshops Ihren konkreten Beratungsbedarf zu klären. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die für Ihren Fall relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche rechtliche Risiken. Auf Wunsch kann diese ausführliche Erstberatung auch per Videokonferenz durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Erstberatung können wir ein konkretes Angebot unterbreiten und Sie entscheiden, ob Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

Unser Büro ist werktags von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr besetzt. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und werden uns unverzüglich bei Ihnen melden.

Für IT-Anbieter

IT-Anbietern bieten wir eine umfassende rechtliche Begleitung insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung und Markteinführung neuer Softwarelösungen. Unser Angebot reicht von der Sicherung der Rechte an den Entwicklungen, der Entwicklung von Softwarelizenzmodellen bis zur Vorbereitung und Realisierung des Market Entry.

Des Weiteren unterstützen wir IT-Anbieter bei der Realisierung von E-Commerce-Projekten sowie bei der Entwicklung und Einführung von APPs und der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle.

Wir vertreten nicht die Anbieter großer Standardsoftwarelösungen (SAP, Oracle, Microsoft). Im Hinblick auf diese Standardsoftwarelösungen vertreten wir ausschließlich die Anwender.

Ablauf

Ein erstes telefonisches Erstberatungsgespräch ist für Sie immer kostenfrei. Kosten entstehen erst, nachdem wir diese ausdrücklich vereinbart haben.

Oft ist es sinnvoll, im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder Workshops ihren konkreten Beratungsbedarf zu klären. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die für Ihren Fall relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche rechtliche Risiken. Auf Wunsch kann diese ausführliche Erstberatung auch per Videokonferenz durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Erstberatung können wir ein konkretes Angebot unterbreiten und Sie entscheiden, ob Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

Für Start-Ups

Start-Ups mit einem Schwerpunkt im Online Business bieten wir eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten, die für den Start von Bedeutung sind. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir im Zusammenhang mit dem Business Development im Bereich E-Commerce mit Erfahrungen zu sämtlichen Shop-Plattformen und der Abwicklung der maßgeblichen Prozesse; hierauf kommt es entscheidend an.

Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Prüfung, ob Ihre Geschäftsidee im Einklang mit geltendem Recht steht oder das Modell ggf. im Hinblick auf einzelne Fragen aus rechtlichen Gründen verändert werden muss.
  • Begutachtung einzelner rechtlicher Fragestellungen oder des gesamten Geschäftsmodells mit einer konkreten Einschätzung der rechtlichen Risiken.
  • Entwurf erforderlicher Vertragstexte (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundenverträge), Texte für die Webseite und Prüfung der Gestaltung der Webseite und bei Online Shops des Bestellverlaufs.
  • Anmeldung von deutschen und europäischen Marken zum Schutz des Unternehmensnamens, Logos etc.
  • Prüfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an das Geschäftsmodell und Entwurf der erforderlichen Verträge und Texte, zum Beispiel Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung und Datenschutzerklärungen.
  • Zusammenarbeit mit Notaren und Fachanwälten für Gesellschaftsrecht im Hinblick auf die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an die Gründung.
  • Zusammenarbeit mit einer im Bereich Venture Capital & Start-Ups spezialisierten Kanzlei in New York.
  • Kontaktvermittlung zu Venture Capital Gebern und Investoren.

Ablauf

Die Beratung beginnt damit, dass Sie uns das geplante oder bereits bestehende Geschäftsmodell vorstellen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die für Sie tätigen Rechtsanwälte und Mitarbeiter zur absoluten Verschwiegenheit im Hinblick auf alle Ihnen aus dem Mandat bekannt werdenden Tatsachen verpflichtet sind.

Ein erstes telefonisches Erstberatungsgespräch ist für Sie immer kostenfrei. Kosten entstehen erst, nachdem wir diese ausdrücklich vereinbart haben.

Oft ist es sinnvoll, im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Erstberatungsgesprächs Ihren konkreten Beratungsbedarf zu klären. Für ein solches Gespräch nehmen wir uns bis zu zwei Stunden Zeit. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die für Ihren Fall relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche rechtliche Risiken. Auf Wunsch kann diese ausführliche Erstberatung auch per Videokonferenz oder schriftlich durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Über diese Leistungen schließen wir dann eine schriftliche Mandatsvereinbarung.