Aufgrund der EU-Verordnung 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) müssen Online-Händler, die mit Verbrauchern Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge abschließen, seit dem 9. Januar 2016 einen Link zu einer neuen Online-Streitbeilegungsplattform der EU auf Ihrer Webseite einbinden.

Zweck der Verordnung vom 21. Mai 2013 ist die Einrichtung einer sog. OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform) auf EU-Ebene, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außerge­richtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrau­chern und Unternehmern ermöglichen soll (vgl. Art. 1 EU-VO 524/2013). Zugleich regelt die Verordnung die Zusammenarbeit mit den nationalen Streitschlichtungsstellen und steht im engen Zusammenhang mit der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie).

Für die Details des Verfahrens gilt das Recht des Landes, in dem der Online-Händler seinen Sitz hat. Deutschland hat die Vorgaben der ARD-Richtlinie im sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz umgesetzt, das am 03. Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde und vermutlich zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten wird.

Bei Fragen zu den Einzelheiten oder deren rechtskonformer Umsetzung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.