Umweltrichtlinie

MARAIT strebt Exzellenz in allen Bereichen der Geschäftstätigkeit an und wir sind bestrebt, unsere Leistungen kontinuierlich zu steigern und unsere Angebote zu verbessern. Dazu gehört auch das Ziel der deutlichen Verkleinerung unseres ökologischen Fußabdrucks einschließlich der Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltverschmutzung.

Unsere Umweltrichtlinie stellt nicht nur bestimmte abstrakte Prinzipien und Ziele auf, die achtsames und nachhaltiges Verhalten unserer Firma und ihrer Angestellten fördern sollen. Statt dessen versuchen wir soweit möglich unsere Nachhaltigkeitsziele so konkret und meßbar wie möglich zu definieren.

Unsere Umweltrichtlinie ist wie folgt

  • Wir stellen Compliance mit allen für uns anwendbaren Umweltgesetzen und -vorschriften sicher.
  • Für alle Rechtsanwälte und Angestellte von MARAIT wird die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr bezuschusst. Rechtsanwälte und andere Angestellte, einschließlich der Gesellschafter und Geschäftsführung, erhalten keine Möglichkeit zum Erhalt eines Geschäftswagens. Weder kaufen noch leasen wir Geschäftswagen.
  • Die von uns am häufigsten genutzte Methode des Mandantenkontaktes ist das Web- oder Videomeeting. Wenngleich wir sehr gerne auch Vor-Ort-Termine bei Mandanten vornehmen, besteht das grundsätzliche Angebot des Online Meetings immer. Wir richten uns hier nach Ihren Wünschen!
  • Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist die bevorzugte Reisemethode. Von Rechtsanwälten wird grundsätzlich erwartet, mit dem Zug zu Terminen anzureisen. Flüge werden nur dann gebucht, wenn die Flugreise eine Zeitersparnis von mindestens drei Stunden (Tür zu Tür) im Vergleich zur Zugreise bedeutet.
  • MARAIT hat ein digitales Office mit digitalen Akten eingeführt. Papierausdrucke werden vermieden, soweit möglich und rechtlich zulässig.
  • Unsere Briefköpfe und Dokumente werden, wenn überhaupt, auf FSC-zertifiziertem Papier ausgedruckt. Wir entscheiden uns für Drucker, Kopierer und Scanner mit niedrigen Emissionsraten.
  • Energie- und Umweltgesichtspunkte finden bei uns besondere Berücksichtigung beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen. Wir achten darauf, dass unsere Lieferanten eine überprüfbare Verpflichtung zur Einhaltung von Umweltstandards abgegeben haben.
  • Auf den Rechnern von MARAIT ist standardmäßig die Suchmaschine Ecosia der Ecosia GmbH in Berlin eingerichtet. Das Unternehmen Ecosia spendet 80 Prozent seines Einnahmeüberschusses für gemeinnützige Naturschutzorganisationen.
  • Auf MARAIT Veranstaltungen (Weihnachtsfeier, Mandanten-Events) bieten wir bevorzugt vegetarisches Essen an.
  • Einmal jährlich unterstützen wir eine gemeinnützige Organisation aus den Bereichen Umwelt oder Soziales mit einer Spende.
  • Diese Umweltrichtlinie wird allen Angestellten mit Abschluss ihres Arbeitsvertrages kommuniziert. Die Richtlinie kann nur mit Zustimmung der Geschäftsführung verändert werden.

Bei Rückfragen zu unserer Umweltrichtlinie richten Sie sich bitte an Herrn Paul Füssel.

Kontakt zu uns

Markenrechte

SAP und andere auf unseren Seiten erwähnte Produkte und Dienstleistungen von SAP sowie die dazugehörigen Logos sind Marken oder eingetragene Marken der SAP SE in Deutschland und anderen Ländern. Zusätzliche Informationen zur Marke und Vermerke finden Sie auf der Seite http://www.sap.com/corporate-de/about/legal/copyright/index.html
Alle anderen Namen von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen sind Marken der jeweiligen Firmen.